Gebühren
Private Versicherungsträger zahlen Behandlungsleistungen beim Heilpraktiker nach der Gebührenordnung Heilpraktiker.
Auch die Beihilfe/Postbeamtenkrankenkasse erstatten einen Teil der Aufwendungen jeweils nach den aktuellen Richtlinien der GebüH.
Ich liquidiere nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker
(GebüH), Stand 1985, Neuauflage in € vom 01.01.2002.
Hier finden Sie die Gebührenordnung zum nachlesen...